Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt die Information des Auftraggebers über die Rechtswidrigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 81 krnt AuftragsvergabeG 1994
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt die Information des Auftraggebers über die Rechtswidrigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 81 krnt AuftragsvergabeG 1994
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