Zusammenfassung: Der UVS Kärnten konkretisiert, ab welchem Zeitraum die Vergabe vom Dienstleistungsaufträgen vom sachlichen Anwendungsbereich des Kärntner AuftragsvergabeG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG1994, LGBl 58/1997
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