Zusammenfassung: Der UVS Kärnten nimmt zur Überprüfung der Plausibilität von Einzelpositionen und der Preisangemessenheit im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung Stellung und weist auf die erforderliche Einräumung von Stellungnahmerechten an die betroffenen Bieter hin.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG; § 5 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 35 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 37 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 83 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG 1997

