Art 133 Abs 4 B-VG
VwGH, 22.01.2026, Ra 2023/04/0219
13. Inwiefern die einzelfallbezogenen Ausführungen im angefochtenen Erkenntnis betreffend die Besetzung der Bewertungskommission bzw. die Relevanz der Fachkenntnisse der einzelnen Mitglieder der Kommission vor dem Hintergrund der bestandfesten Ausschreibungsbestimmungen die Beantwortung grundsätzlicher, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehender Rechtsfragen im Sinn der Tatbestände des Art. 133 Abs. 4 B-VG erfordern würden, geht aus dem Vorbringen der Revision indes nicht hervor.

