§ 10 GmbHG, § 25 GmbHG
OGH, 25.02.2025, 1 Ob 12/25h
[2] 2. Aus dem Verweis des Revisionswerbers auf die Entscheidung des EuGH zu C-129/04, Espace Trianon, ist für ihn nichts zu gewinnen. Zum einen ging es dort um eine Klage auf Aufhebung einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags und nicht – wie hier – um einen auf Schadenersatz gerichteten Anspruch. Vor allem aber war vom EuGH die Aktivlegitimation einer „Gelegenheitsgesellschaft“ ohne Rechtspersönlichkeit (bzw einzelner ihrer Gesellschafter) zu beurteilen, wohingegen hier ein Schaden einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Kapitalgesellschaft geltend gemacht wird. Das in der Revision angeregte Vorabentscheidungsersuchen ist daher nicht erforderlich.

