§ 5 BVergG 2018
LVwG Wien, 14.05.2024, VGW-123/077/4512/2024
Die Antragsgegnerin ist eine dem Land Wien zuzuordnende öffentliche Auftraggeberin. Nach der von ihr fachkundig durchgeführten Schätzung des Auftragswertes handelt es sich bei dem zu vergebenden Auftrag sowohl nach dem finanziellen Überwiegen als auch nach dem Hauptgegenstand des Auftrags um die bauliche Errichtung einer Veranstaltungshalle und somit um einen Bauauftrag. Die zu erbringenden Dienstleistungen (Planung des Bauvorhabens und nachfolgender Betrieb der Veranstaltungshalle) treten gegenüber der zu erbringenden Bauleistung in den Hintergrund. Auch die teilweise Refinanzierung der Errichtungskosten durch den nachfolgenden Betrieb der Veranstaltungshalle tritt nach dieser Kostenschätzung in den Hintergrund.