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Keine Feststellung mangels gültiger Rahmenvereinbarung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2023/119RPA 2023, 301 Heft 5 v. 23.10.2023

§ 154 Abs 4 BVergG 2018, § 334 Abs 3 Z 5 BVergG 2018, § 353 Abs 1 Z 4 BVergG 2018

BVwG, 16.08.2023, W131 2247310-1/55Z

3.2.7. Mangels im Anlasssachverhalt vorangehender gesetzeskonformer Auswahlentscheidung samt damit mangels gemäß § 154 Abs 4 BVerG ex lege ausgelöster entsprechender Stillhaltefrist war im hier zu entscheidenden Anlasssachverhalt gegenständlich davon auszugehen, dass bislang keine gültige Rahmenvereinbarung, wie von der Auftraggeberseite ausgeschrieben, vorliegt, die (scil: Rahmenvereinbarung) Voraussetzung für eine denkmöglich positive Feststellung gemäß § 334 Abs 3 Z 5 BVergG bzw gemäß § 353 Abs 1 Z 4 BVergG ist.

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