§ 20 Abs 1 BVergG 2018
VwGH, 22.03.2023, Ro 2019/04/0234
24 Wie der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang auch bereits ausgesprochen hat, besteht insbesondere im Kontext eines einheitlichen Binnenmarktes mit echtem Wettbewerb für das Unionsrecht ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl VwGH 18.6.2012, 2010/04/0011, mwN).