Art 2 Abs 3 RL 89/665/EWG , Art 2 Abs 9 RL 89/665/EWG , Art 2a Abs 2 RL 89/665/EWG
SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 07.09.2023, C-303/22
CROSS Zlín
Art 2 Abs 3 und 9 sowie Art 2a Abs 2 der Richtlinie 89/665/EWG [...] in Verbindung mit Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der der öffentliche Auftraggeber nach Ausschöpfung des Verfahrens vor einer unabhängigen (nicht gerichtlichen) Nachprüfungsstelle einen Vertrag über einen öffentlichen Auftrag schließen kann, bevor eine verwaltungsgerichtliche Klage vor dem Gericht, das für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Ausschluss eines Bieters oder die Erteilung des Zuschlags für diesen Auftrag zuständig ist, erhoben wird, sofern das mit der Klage befasste Gericht im Rahmen dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens befugt ist, vorläufige Maßnahmen zu treffen, die gegebenenfalls in der Aussetzung der Wirkungen des bereits unterzeichneten Vertrags bestehen.