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Eine „Unregelmäßigkeit“ als „schwere Verfehlung“

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2023, 289 Heft 5 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Ausschlussgrund Beeinflussung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers; Ausschlussgrund schwere Verfehlung; Verschulden; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; finanzielle Berichtigung einer Beihilfe.

Normen: Art 2 RL 2004/18/EU , Art 45 Abs 2 Z 1 lit d RL 2004/18/EU

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