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Kein Anspruch auf Übermittlung der Ausschreibung nach Ende des Vergabeverfahrens

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2022/36RPA 2022, 382 Heft 6 v. 30.12.2022

§ 89 Abs 2 BVergG 2018, § 260 Abs 2 BVergG 2018

OGH, 23.02.2022, 3 Ob 19/22y

[12] 1.7 Ausgehend von dieser eindeutigen Rechtslage ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass aus § 89 (bzw § 260) BVergG 2018 keine Verpflichtung abgeleitet werden könne, die Ausschreibungsunterlagen über den Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung hinaus zur Verfügung zu stellen, nicht korrekturbedürftig.

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