§ 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018
VwGH, 01.08.2022, Ra 2021/04/0102
15. 5.3. Soweit die Revisionswerberin moniert, die Auftraggeberin habe dem unionsrechtlichen Erfordernis einer kontradiktorischen Überprüfung nicht ausreichend Rechnung getragen, ist dem (abgesehen davon, dass das insoweit ins Treffen geführte hg Erkenntnis VwGH 29.3.2006, 2003/04/0181, zu einer hier nicht gegenständlichen vertieften Angebotsprüfung ergangen ist) entgegenzuhalten, dass bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels das Angebot von der Auftraggeberin ohne Verbesserungsverfahren auszuscheiden ist (vgl wiederum VwGH Ra 2017/04/0054, Rn 15, mwN).