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Kein Schadenersatz auf Grundlage von culpa in contrahendo ohne Beteiligung am Vergabeverfahren

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2022/37RPA 2022, 382 Heft 6 v. 30.12.2022

OGH, 23.02.2022, 3 Ob 19/22y

[16] 2.3 Im Übrigen müsste sich die Klägerin für die erfolgreiche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs auf einen tauglichen Rechtsgrund stützen können.

[17] Zu der von ihr ins Treffen geführten culpa in contrahendo ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, dass vorvertragliche Sorgfaltspflichten auch im Vergabeverfahren auf das Verhältnis zwischen den Ausschreibenden und den Bietern anzuwenden ist (RS0013934). Die Klägerin war am Vergabeverfahren allerdings nicht als Bewerberin oder Bieterin beteiligt.

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