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Keine spekulative Preisgestaltung bei nachvollziehbarer Erklärung von Positionspreisen von € 0 in nicht wesentlichen Positionen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/99RPA 2021, 361 Heft 6 v. 30.12.2021

§ 137 Abs 2 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

VwGH, 09.06.2021, Ro 2019/04/0237

22. 6.3. Gleiches gilt im Ergebnis für das im Zulässigkeitsvorbringen angesprochene Vorliegen einer „Mischkalkulation“. Nach § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 sind Angebote auszuscheiden, die eine nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises aufweisen, wobei als Beispiel eine spekulative Preisgestaltung genannt wird. Gemäß § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 sind (ua) den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebote auszuscheiden.

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