§ 118 BVergG 2006
VwGH, 11.09.2020, Ra 2018/04/0157
40. 4.3.3 Das Verwaltungsgericht hat im vorliegenden Fall die Handhabung bei der Angebotsöffnung – Vertreter des Auftraggebers und ein Vertreter für die Revisionswerberin seien anwesend gewesen und die durchnummerierten Angebote jeweils verlesen, gelocht, gebunden und plombiert worden – als geeignet angesehen, eine Manipulation des Angebotes durch die Verletzung der Formvorschrift praktisch auszuschließen und damit die Relevanz des Formmangels im vorliegenden Fall verneint. Eine Unvertretbarkeit dieser Rechtsansicht zeigt die Revision nicht auf.