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Verspätete Auskunft an das Verwaltungsgericht

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/2RPA 2021, 93 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 8 NÖ VNG 2003, § 336 BVergG 2018

VwGH, 11.09.2020, Ra 2018/04/0157

4.2.2 Gemäß § 8 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz, LGBl 7200-3, haben Auftraggeber und vergebende Stellen dem Landesverwaltungsgericht alle für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle hiefür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Hat ein

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