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Feststellung einer rechtswidrigen Vergabe, Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit

JudikaturLVwGSandro HuberRPA 2020, 293 Heft 5 v. 15.10.2020

Deskriptoren: Feststellungsverfahren; Verjährung; Vertragsänderung.

Normen: § 354 BVergG 2018, § 356 BVergG 2018, § 28 WVRG 2020

Die absolute Frist von sechs Monaten zur Geltendmachung von Rechtsverstößen (ehemals § 312 Abs 3 Z 3 BVergG 2006) gilt nicht bzw wird von unmittelbar anzuwendendem Unionsrecht verdrängt.

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