§ 2 Z 49 BVergG 2018
BVwG, 19.06.2020, W273 2231776-1/2E
Für das Vorliegen einer gültigen Zuschlagsentscheidung reicht es nach der Intention des Gesetzgebers somit aus, wenn eine nach außen ergangene Erklärung des Auftraggebers vorliegt, aus der ersichtlich ist, an welchen Bieter der Zuschlag beabsichtigt ist (VwGH, 08.08.2018, Ra 2015/04/0102 mit Verweis auf Thienel in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), Bundesvergabegesetz 2006, § 312 Rz 270/4).