§ 123 Abs 1 BVergG 2006
VwGH, 18.09.2019, Ra 2018/04/0007
5.3. Die Prüfung der Ausschreibungskonformität eines Angebotes stellt stets eine im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung dar. Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen (ständige Rechtsprechung; vgl etwa VwGH 23.11.2016, Ra 2015/04/0084, mwN).