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Prüfung der Ausschreibungskonformität Einzelfallbeurteilung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/2RPA 2020, 120 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 123 Abs 1 BVergG 2006

VwGH, 18.09.2019, Ra 2018/04/0007

5.3. Die Prüfung der Ausschreibungskonformität eines Angebotes stellt stets eine im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung dar. Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen (ständige Rechtsprechung; vgl etwa VwGH 23.11.2016, Ra 2015/04/0084, mwN).

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