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Entgeltliche Übertragung des Jagdrechts keine Beschaffung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/1RPA 2020, 119 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 1 Abs 1 Z 1 BVergG 2006

VwGH, 08.08.2019, Ra 2018/04/0110

Dass die entgeltliche Übertragung des Jagdrechts schon aufgrund des Wortlauts der §§ 1 Z 1 iVm 4, 5, und 6 BVergG 2006 keine Beschaffung von Leistungen im Sinne eines Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrages darstellt, liegt auf der Hand und bedarf daher keiner weiteren Erörterung.

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