§ 1 Abs 1 Z 1 BVergG 2006
VwGH, 08.08.2019, Ra 2018/04/0110
Dass die entgeltliche Übertragung des Jagdrechts schon aufgrund des Wortlauts der §§ 1 Z 1 iVm 4, 5, und 6 BVergG 2006 keine Beschaffung von Leistungen im Sinne eines Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrages darstellt, liegt auf der Hand und bedarf daher keiner weiteren Erörterung.