Art 12 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU
SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 29.01.2020, C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung
1. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern schriftlich vereinbarte Softwareüberlassung, die mit einer zwischen beiden getroffenen Kooperationsvereinbarung verbunden ist, einen „Vertrag“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt.