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Vergaberechtliche Relevanz einer Softwareüberlassung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg-Int 2020/3RPA 2020, 119 Heft 2 v. 15.4.2020

Art 12 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU

SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 29.01.2020, C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung

1. Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern schriftlich vereinbarte Softwareüberlassung, die mit einer zwischen beiden getroffenen Kooperationsvereinbarung verbunden ist, einen „Vertrag“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt.

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