Art 49 AEUV
EuGH, 19.12.2019, C-465/18
Comune di Bernareggio
47. Daher ist zweitens zu prüfen, ob die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, die in dem den bei einer kommunalen Apotheke beschäftigten Apothekern bei Übertragung dieser Apotheke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens gewährten uneingeschränkten Vorkaufsrecht liegt, geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und, gegebenenfalls, ob diese Beschränkung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht, nämlich ob es nicht die in Art 49 AEUV gewährleistete Freiheit weniger einschränkende Maßnahmen gibt, die es ermöglichen, das Ziel ebenso wirksam zu erreichen (vgl in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes ua, C-171/07 und C-172/07 , EU:C:2009:316, Rn 25 und 52).