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Verpflichtung zum Ausscheiden

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2019/65RPA 2019, 252 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 129 Abs 1 BVergG 2006

BVwG, 30.01.2019, W138 2210940-1/23E

Im gegenständlichen Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auftraggeberin zum Ausscheiden des betroffenen Angebotes verpflichtet ist, auch wenn nur ein Ausscheidensgrund vorliegt. Bei dieser Beurteilung kommt der Auftraggeberin kein Ermessen zu (Vgl VwGH 18.05.2005, 2004/04/0040).

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