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Keine Anwendung der PSO-VO auf Dienstleistungskonzessionen bis 3. Dezember 2019

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2019, 239 Heft 4 v. 1.8.2019

Deskriptoren: Personenverkehrsdienste; Busverkehrsdienste; wettbewerbliches Verfahren; Übergangsbestimmung.

Normen: Art 5 VO (EG) 1370/2007, Art 8 Abs 2 VO (EG) 1370/2007

Art 5 und Art 8 Abs 2 PSO-VO sind dahin auszulegen, dass Art 5 PSO-VO auf ein vor dem 3. Dezember 2019 durchgeführtes Vergabeverfahren nicht anwendbar ist, so dass eine zuständige Behörde, die mit einer ein wettbewerbliches Vergabeverfahren abschließenden Vergabeentscheidung vor diesem Datum eine Konzession für öffentliche Personennahverkehrsdienste auf der Straße erteilt, diesen Art 5 nicht einhalten muss.

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