Deskriptoren: Personenverkehrsdienste; Busverkehrsdienste; wettbewerbliches Verfahren; Übergangsbestimmung.
Normen: Art 5 VO (EG) 1370/2007, Art 8 Abs 2 VO (EG) 1370/2007
Art 5 und Art 8 Abs 2 PSO-VO sind dahin auszulegen, dass Art 5 PSO-VO auf ein vor dem 3. Dezember 2019 durchgeführtes Vergabeverfahren nicht anwendbar ist, so dass eine zuständige Behörde, die mit einer ein wettbewerbliches Vergabeverfahren abschließenden Vergabeentscheidung vor diesem Datum eine Konzession für öffentliche Personennahverkehrsdienste auf der Straße erteilt, diesen Art 5 nicht einhalten muss.