§ 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006, § 320 Abs 1 BVergG 2006
VwGH, 08.08.2018, Ra 2017/04/0112
Gegenstand eines Verfahrens über die Nichtigerklärung einer konkreten Ausscheidensentscheidung einer Auftraggeberin betreffend ein bestimmtes Angebot ist nicht die abschließende und umfassende Beurteilung der Ausschreibungskonformität dieses Angebotes. Ein Erkenntnis, mit dem eine Ausscheidensentscheidung für nichtig erklärt worden ist, stellt keine rechtskräftige Entscheidung dahingehend dar, dass das betreffende Angebot aus keinem Grund auszuscheiden bzw in jeder Hinsicht ausschreibungskonform war (siehe zu allem VwGH 20.12.2017, Ra 2017/04/0003).