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Identität der Sache

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2019/3RPA 2019, 178 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 68 AVG

VwGH, 08.08.2018, Ra 2017/04/0112

Identität der Sache liegt auch dann vor, wenn die Behörde im bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die Rechtsfrage etwa aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens entschieden hat (siehe VwGH 31.7.2006, 2006/05/0158; sowie die Nachweise bei Hengstschläger/Leeb, AVG § 68 Rz 24 f (Stand April 2018)).

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