§ 28 VwGG
VwGH, 08.08.2018, Ra 2017/04/0112
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden vier Feststellungsanträge der Revisionswerberin zurückgewiesen. Es handelt sich dabei um voneinander trennbare Spruchpunkte (siehe das bereits zitierte Erkenntnis VwGH Ra 2016/04/0052). Liegen trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen (siehe VwGH 22.5.2018, Ra 2017/17/0812, mwN).