§ 321 BVergG 2006, § 21 Abs 6 BVwGG
BVwG, 17.08.2017, W123 2167014-1/2E
Die Antragstellerin hat den Nachprüfungsantrag lediglich per Einschreiben mit der Post am 07.08.2017 eingebracht. Die Antragstellerin ist aber durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Entgegen § 1 Abs 2 BVwG-EVV hat die Antragstellerin aber nicht bei der Eingabe des Antrages bescheinigt, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme