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Zulässiger Verzicht auf die Befassung der Schlichtungsstelle

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2018/5RPA 2018, 62 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 9 Abs 3 NÖ VPNG

LVwG NÖ, 14.02.2017, LVwG-VG-2/002-2016

Die in § 9 Abs 3 NÖ VNG obligatorisch vorgesehene Anrufung der Schlichtungsstelle vor Befassung des Gerichtes steht nicht in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben und ist sohin nicht anzuwenden (VwGH 14.3.2012, 2009/04/0252 m.w.N.).

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