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Kein Vorabentscheidungsersuchen bei Unzulässigkeit der Revision

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2018/2RPA 2018, 61 Heft 1 v. 1.2.2018

Art 5 Abs 10 RL 2014/23/EU , Art 133 Abs 4 B-VG, § 2 Z 16 lit a sublit oo BVergG 2006, § 14 Abs 3 BVergG 2006, § 34 Abs 1 VwGG 1985

VwGH, 18.08.2017, Ra 2017/04/0077

16 Ausgehend davon kommt dem Zulässigkeitsvorbringen betreffend die unzutreffende Wahl der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung und den behaupteten Widerspruch des § 14 Abs 3 BVergG 2006 (in der Fassung der BVergG-Novelle 2016, BGBl I Nr 7) zur Richtlinie 2014/24/EU keine Relevanz zu, weshalb auch der Anregung, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten, nicht näher zu treten war (vgl im Übrigen aber auch Art 5 Abs 10 der Richtlinie 2014/24/EU ). Gleiches gilt für die Behauptung der Revisionswerberin, die Entscheidung weiche vom hg Erkenntnis 2013/04/0025 ab, wobei das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auch zutreffend auf die geänderte Fassung des § 14 Abs 3 BVergG 2006 verwiesen hat.

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