Art 340 AEUV
EuG, 07.11.2017, T-363/17
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13 Zum Vorwurf der Rechtswidrigkeit, der bezüglich des Unterlassens der nationalen Höchstgerichte, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, erhoben wird, ist festzustellen, dass das Verhalten, durch das der Klägerin ein Schaden entstanden sein soll, nicht von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union ausgeht.