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Keine Verantwortung des EuGH für unterlassene Vorabentscheidungsersuchen

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2018/12RPA 2018, 60 Heft 1 v. 1.2.2018

Art 340 AEUV

EuG, 07.11.2017, T-363/17
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13 Zum Vorwurf der Rechtswidrigkeit, der bezüglich des Unterlassens der nationalen Höchstgerichte, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, erhoben wird, ist festzustellen, dass das Verhalten, durch das der Klägerin ein Schaden entstanden sein soll, nicht von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union ausgeht.

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