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Umfang der Begründung der Zuschlagsentscheidung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2018/8RPA 2018, 59 Heft 1 v. 1.2.2018

Art 100 Abs 2 UA 1 Haushaltsordnung

SA GA Paolo Mengozzi, 28.09.2017, C-376/16 P
EUIPO/European Dynamics Luxembourg ua

34. Zu der den öffentlichen Auftraggebern obliegenden Begründungpflicht ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der öffentliche Auftraggeber nach Art 100 Abs 2 Unterabs 1 der Haushaltsordnung alle Bewerber oder Bieter, deren Bewerbung oder Angebot abgelehnt wurde, über die Gründe für die Ablehnung unterrichtet; er teilt die Merkmale und Vorteile seines Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers allen Bietern mit, die ein anforderungsgemäßes Angebot eingereicht und schriftlich um diese Mitteilung ersucht haben.

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