Art 346 Abs 1 lit a AEUV, Art 4 Abs 2 RL 92/50/EWG , Art 14 RL 2004/18/EG
SA GA Juliane Kokott, 20.07.2017, C-187/16
Kommission/Österreich
69. In der mündlichen Verhandlung hat Österreich noch zu bedenken gegeben, dass ausländische Unternehmen sich nicht gänzlich dem Zugriff der Behörden ihres jeweiligen Herkunftslands entziehen könnten und teilweise sogar verpflichtet seien, mit den dortigen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten, und zwar auch dann, wenn sie öffentliche Aufträge von einer inländischen Betriebsstätte aus erledigen. Deshalb kämen solche Unternehmen als Auftragnehmer für sensible Druckaufträge wie die hier streitgegenständlichen nicht in Betracht.