Art 346 Abs 1 lit a AEUV, Art 4 Abs 2 RL 92/50/EWG , Art 14 RL 2004/18/EG
SA GA Juliane Kokott, 20.07.2017, C-187/16
Kommission/Österreich
64. Als Drittes bringt Österreich schließlich vor, man habe die Staatsdruckerei speziell deshalb mit den streitgegenständlichen Druckaufträgen betraut, weil zwischen diesem Unternehmen und den zuständigen staatlichen Stellen eine besondere Vertrauensbeziehung bestehe.