Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 2a RL 89/665/EWG
EuGH, 21.12.2016, C-355/15
Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich
34 Überdies ist festzustellen, dass die Richtlinie 89/665 , wie sich aus ihrem Art 1 Abs 3 und ihrem Art 2a ergibt, die Existenz wirksamer Nachprüfungsverfahren gegen rechtswidrige Entscheidungen im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags gewährleistet, indem jedem ausgeschlossenen Bieter die Möglichkeit eröffnet wird, nicht nur die Ausschlussentscheidung anzufechten, sondern auch, solange über diese Anfechtung noch nicht entschieden wurde, spätere Entscheidungen, durch die ihm im Fall der Nichtigerklärung seines Ausschlusses ein Schaden entstehen würde.