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Zuverlässigkeit des Unternehmers: Selbstreinigung bei schwerer beruflicher Verfehlung ablehnbar?

AufsätzeHans Gölles , Ingrid MakariusRPA 2017, 134 Heft 3 v. 1.6.2017

Für eine dem Auftraggeber (AG) bekannte schwere berufliche Verfehlung des Bewerbers oder Bieters droht § 68 BVergG 2006 den Ausschluss vom Vergabeverfahren an. Der AG hat hierbei aber grundsätzlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, kann uU aber gegenteilige Festlegungen treffen.

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