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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2017, 132 Heft 3 v. 1.6.2017

Neuigkeiten aus Brüssel

• Europäisches Netzwerk von Nachprüfungsstellen

Am 6. März 2017 fand in Brüssel das erste Treffen europäischer Nachprüfungsstellen statt.11Siehe http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=9099&lang=en Ziel dieses Netzwerks ist, die Nachprüfung effizienter zu machen. Die neue EU-Gesetzgebung hat auch auf die Arbeite der Nachprüfungsstellen Auswirkungen, die auf unionsrechtlichen Mindeststandards für Nachprüfungsverfahren wie der verpflichtenden Stillhaltefrist von zehn Tagen zwischen der Zuschlagsentscheidung und dem Vertragsabschluss oder der Sanktion der Unwirksamkeit von rechtswidrig abgeschlossenen Verträgen in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung beruht. Das Netzwerk wurde als Reaktion auf den Bericht über die Auswertung der Rechtmittelrichtlinien 2007 aus dem Jänner 201722Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirksamkeit der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/ EWG in der durch die Richtlinie 2007/66/EG geänderten Fassung hinsichtlich Nachprüfungsverfahren im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, vom 24.1.2017, COM(2017) 28 final; abrufbar über http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017DC0028&from=EN ; siehe dazu auch RPA 2017, 68. errichtet. Er kam zu dem Schluss, dass die Richtlinien im Allgemeinen zur Verbesserung der Fairness, Transparenz, Offenheit und Effizienz im EU-Vergabeprozess beigetragen haben. Er hebt jedoch auch hervor, dass gewisse Schwächen in der Funktion der Rechtsmittelrichtlinien angesprochen werden müssen. Die Auswertung empfiehlt zB die Gründung eines Netzwerks zur Diskussion und Steuerung von weiteren Maßnahmen zur Auswertung, nämlich dem Austausch zwischen den Mitgliedern des Netzwerks, um Modelllösungen zu verbreiten, um einen Bedarf zu erkennen, um Erfahrung und Fachwissen zu sammeln und um verschiedene Aktivitäten zur Unterstützung zu entwickeln. Das Netzwerk soll ebenfalls

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