Neuigkeiten aus Brüssel
• Europäisches Netzwerk von Nachprüfungsstellen
Am 6. März 2017 fand in Brüssel das erste Treffen europäischer Nachprüfungsstellen statt.1 Ziel dieses Netzwerks ist, die Nachprüfung effizienter zu machen. Die neue EU-Gesetzgebung hat auch auf die Arbeite der Nachprüfungsstellen Auswirkungen, die auf unionsrechtlichen Mindeststandards für Nachprüfungsverfahren wie der verpflichtenden Stillhaltefrist von zehn Tagen zwischen der Zuschlagsentscheidung und dem Vertragsabschluss oder der Sanktion der Unwirksamkeit von rechtswidrig abgeschlossenen Verträgen in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung beruht. Das Netzwerk wurde als Reaktion auf den Bericht über die Auswertung der Rechtmittelrichtlinien 2007 aus dem Jänner 20172 errichtet. Er kam zu dem Schluss, dass die Richtlinien im Allgemeinen zur Verbesserung der Fairness, Transparenz, Offenheit und Effizienz im EU-Vergabeprozess beigetragen haben. Er hebt jedoch auch hervor, dass gewisse Schwächen in der Funktion der Rechtsmittelrichtlinien angesprochen werden müssen. Die Auswertung empfiehlt zB die Gründung eines Netzwerks zur Diskussion und Steuerung von weiteren Maßnahmen zur Auswertung, nämlich dem Austausch zwischen den Mitgliedern des Netzwerks, um Modelllösungen zu verbreiten, um einen Bedarf zu erkennen, um Erfahrung und Fachwissen zu sammeln und um verschiedene Aktivitäten zur Unterstützung zu entwickeln. Das Netzwerk soll ebenfalls