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Die Änderung der „PSO-Verordnung“ durch die Verordnung (EU) 2016/2338 zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste (Teil II)

AufsätzePhilipp J. Marboe , Alexandra AvramRPA 2017, 138 Heft 3 v. 1.6.2017

Die Verordnung (EU) 2016/2338 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste bezweckt die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Neben den in Teil I4545Teil I ist in RPA 2017, 70 erschienen. In der darin enthaltenen Übersicht ist in der Zeile „Direktnotvergabe“ die maximale Dauer jeweils mit 5 Jahren angegeben. Korrekterweise müsste es 2 Jahre heißen. Die Korrektur wurde in der Online-Version auf LNO am 8.6.2017 vorgenommen. dieses Aufsatzes behandelten Neuerungen und Anpassungen des Vergaberegimes im öffentlichen Schienenpersonenverkehr werden in diesem Teil II die Änderungen hinsichtlich Transparenz- und Informationspflichten, die Maßnahmen zur Betonung von Qualitäts- und Sozialstandards, neuen Bestimmungen zur Stärkung der Wettbewerbs sowie die Übergangsbestimmungen erörtert. Abschließend wird ein Blick auf den nationalen Kontext sowie die Praxis der Direktvergabe in Österreich geworfen.

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