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Keine einheitliche Rechtsprechung aufgrund von EuGH Urteilen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/59RPA 2016, 379 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 34 Abs 3 Z 2 VwGVG

BVwG, 11.08.2016, W138 2131381-1/26E

In Folge des Vorabentscheidungsersuchens und der Urteile „Fastweb“ und „PFE“ des EuGH (EuGH 04.07.2013, Rs C-100/12 „Fastweb“; EuGH 05.04.2016 Rs C-689/13 „PFE“) kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die relevante Rechtsfrage als einheitlich judiziert betrachtet werden kann.

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