§ 34 Abs 1 VwGVG, § 34 Abs 3 Z 1 VwGVG
BVwG, 11.08.2016, W138 2131381-1/26E
Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass auf Grund der Urteile „Fastweb“ und „PFE“ des EuGH (EuGH 04.07.2013, Rs C-100/12 „Fastweb“; EuGH 05.04.2016 Rs C-689/13 „PFE“) in naher Zukunft eine erhebliche Zahl von Verfahren zu erwarten ist, in welchen die bestehende Antragslegitimation rechtskräftig ausgeschiedener Bieter in einem Nachprüfungsverfahren bzw einem Feststellungsverfahren behauptet werden wird. Diese Argumentation findet bzw fand sich bereits in weiteren Anträgen der Gerichtsabteilungen W123, W131 und W138. Dieselbe Rechtsfrage ist vom Verwaltungsgerichtshof im Revisionsverfahren Ro 2014/04/0069 zu beantworten. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde im vorgenannten Revisionsverfahren die für den gegenständlichen Sachverhalt relevanten Fragen gemäß Art 267 AEUV dem EuGH mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt, da nach Ansicht des VwGH die richtige Anwendung des Unionsrechtes