Deskriptoren: offenes Verfahren; Berichtigung; Anfechtungsfrist.
Normen: § 90 Abs 1 BVergG 2006, § 24 Abs 4 WVRG 2014, § 321 Abs 4 BVergG 2006
Eine bestandsfeste Berichtigung, mit der die Angebotsfrist der Ausschreibung vor Eintritt ihrer Bestandskraft verlängert wurde, verlängert die Frist zur Nachprüfung der Ausschreibung.