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Frist zur Nachprüfung der Ausschreibung bei Berichtigung der Angebotsfrist

JudikaturVwGHRobert KeislerRPA 2016, 337 Heft 6 v. 1.11.2016

Deskriptoren: offenes Verfahren; Berichtigung; Anfechtungsfrist.

Normen: § 90 Abs 1 BVergG 2006, § 24 Abs 4 WVRG 2014, § 321 Abs 4 BVergG 2006

Eine bestandsfeste Berichtigung, mit der die Angebotsfrist der Ausschreibung vor Eintritt ihrer Bestandskraft verlängert wurde, verlängert die Frist zur Nachprüfung der Ausschreibung.

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