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Kausalität bei der Kostentragung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/44RPA 2016, 316 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 76 Abs 2 AVG, § 77 Abs 1 AVG

VwGH, 20.04.2016, Ra 2015/04/0050

Die in § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG 1990 vorgesehene Heranziehung des Beteiligten setzt voraus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten des Beteiligten und der mit Kosten verbundenen Amtshandlung bestand und die einzelnen Verfahrenshandlungen, welche die Kosten verursacht haben, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts erforderlich waren (Hinweis E 29.7.1992, 91/12/0036).

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