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BVA: (Nicht-)Auspreisung konkreter Leistungspositionen

JudikaturAngelika Höfler-PetrusRPA 2013, 87 Heft 2 v. 1.4.2013

BVergG 2006 § 106, BVergG 2006 § 108, BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129

Die zur Darstellung der wahren Positionspreise erforderliche „Bereinigung“ der Einheitspreise um die in diese eingerechneten weiteren Komponenten würde zu einer nachträglichen, im offenen Verfahren unzulässigen, Angebotsänderung führen.

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