BVergG 2006 § 106, BVergG 2006 § 108, BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129
Die zur Darstellung der wahren Positionspreise erforderliche „Bereinigung“ der Einheitspreise um die in diese eingerechneten weiteren Komponenten würde zu einer nachträglichen, im offenen Verfahren unzulässigen, Angebotsänderung führen.