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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 2/2012

Heft 2 v. 1.4.2012

Editorial

  1. Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Kurznachrichten

  1. Mille, Kurznachrichten

Fachbeitrag

  1. Arztmann, Arzneimittel-Vergaberecht in Deutschland und Österreich

Entscheidungsbesprechung

  1. Casati, Altlastsanierung unter Beteiligung eines privaten Auftraggebers

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Ausnahme vom Vertrag für den Handel mit Waffen, Munition oder Kriegsmaterial
    3. Wirkung der Aufnahme in die Liste der Militärgüter
    4. Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Waren für militärische Zwecke
    5. Berufung auf nationale Sicherheitsinteressen
    6. Kein Schutz bisher bestehender Konzessionen bei der Neuausschreibung weiterer
    7. Keine Bestrafung bei rechtswidrigem Ausschluss vom Verfahren zur Vergabe der Konzession
    8. Bedingungen für den Entzug der Konzession
    1. RPA-Slg
    2. Die Auftraggebereigenschaft ist im Nachprüfungsverfahren eine Hauptfrage
    3. Kein Wiederaufleben der einstweiligen Verfügung
    4. Auslegung von Ausschreibungsunterlagen
    5. Zur Behebbarkeit von Mängeln
    6. Relevanter Zeitpunkt für die Erstellung eines vorgelegten Prüfberichts
    7. Kein Kostenersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Identität des Rechtsträgers
    8. Keine unverzügliche Antragstellung
    9. Anzahl der zu vergebührenden Nachprüfungsanträge
  1. Götzl, OGH: Kein direkter Anspruch des Bieters auf Durchsetzung allfälliger Ausschreibungsverpflichtungen nach dem Stellenbesetzungsgesetz/BThOG
  2. Götzl, VwGH: Zur Fristenberechnung bei der Einleitung des Feststellungsverfahrens
  3. Walther, VwGH: Zur vertieften Angebotsprüfung durch den Auftraggeber und die Vergabekontrollbehörde
  4. Lehner, VwGH: Billigstbieterprinzip ist und bleibt Billigstbieterprinzip
  5. Huber, BVA: Zurücklegung der Ausführungsberechtigung als Baumeister
  6. Gappmayer, BVA: Keine Wiedereinsetzung nach Missgeschick
  7. Casati, BVA: Beteiligung privater Auftraggeber an Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber
  8. Fink, Radl, BVA: Nur bei minder bedeutsamen Unklarheiten kann auf eine schriftliche Preisaufklärung verzichtet werden
  9. Mensdorff-Pouilly, BVA: Ex-nunc Aufhebung und Verhängung einer Geldbuße nach unzulässiger Direktvergabe von Verträgen über die e-Medikation
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH