EuG, 13.09.2011, Rs T-8/09 Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul/EMSA
62. Hingegen betrifft die Frage der Übereinstimmung eines Angebots mit der vorgesehenen Vertragsdauer und folglich mit der finanziellen Obergrenze nicht den Vergleich mit den anderen abgegebenen Angeboten und ermöglicht es somit nicht, zu bestimmen, welches dieser Angebote gegebenenfalls das wirtschaftlich vorteilhafteste oder das niedrigste Angebot ist. Diese Umstände stellen daher keine Zuschlagskriterien im Sinne von Art. 97 der allgemeinen Haushaltsordnung und Art. 138 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen dar.