VKS Wien, 27.01.2011, VKS-13169/10
WVRG 2007 § 24 Abs 4, BVergG 2006 § 321 Abs 4
Die Verlängerung der Angebotsfrist und ihr Ausmaß hängen jedenfalls davon ab, ob die Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen auf die Erstellung der Angebote von wesentlichem Einfluss ist. Handelt es sich um umfangreiche Berichtigungen, die Kernelemente der Ausschreibung betreffen, wird die Angebotsfrist dementsprechend länger zu verlängern sein, als bei weniger bedeutsamen Berichtigungen bzw. kann eine Verlängerung ganz