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Keine Beschwer durch eine unbegründete Annahme der Nachprüfungsbehörde

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/26RPA 2011, 113 Heft 2 v. 1.4.2011

VwGH, 25.01.2011, 2006/04/0238

VwGG § 34 Abs 1

Zunächst ist festzuhalten, dass die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid davon ausgegangen ist, die Ausscheidung des Angebotes des Beschwerdeführers durch die Auftraggeberin wäre rechtswidrig gewesen, wobei sie diese Rechtsansicht nicht näher begründet hat. Dadurch kann der Beschwerdeführer aber nicht in Rechten verletzt sein (solches wird in der Beschwerde auch nicht behauptet), weil die belangte Behörde damit als Vorfrage (anders daher der dem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2009/04/0302, zu Grunde liegende Fall, in dem die Ausscheidung Hauptfrage der Behörde war) - zu Gunsten des Beschwerdeführers - die Antragslegitimation des Beschwerdeführers bejaht und sich als Folge dessen inhaltlich mit den im Feststellungsantrag dargelegten Argumenten des Beschwerdeführers auseinander gesetzt hat.

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