BVA, 07.06.2010, N/0040-BVA/13/2010-14
BVergG § 312 Abs 2
Da das BVA gem. § 312 Abs. 2 BVergG nur bis zur Zuschlagserteilung zur Nichtigerklärung gesondert anfechtbarer Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen der vom Antragsteller geltend gemachten Beschwerdepunkte zuständig ist, der Zuschlag in diesem Fall aber schon erteilt worden ist, war der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung mangels Zuständigkeit zurückzuweisen.