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BVA: Widerrufsentscheidung ist bereits mit der Bekanntgabe zu begründen!

JudikaturChristian FinkRPA 2010, 196 Heft 4 v. 1.9.2010

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 20 Abs 5, BVergG 2006 § 129 Abs 1, BVergG 2006 § 139, BVergG 2006 § 140 Abs 1, BVergG 2006 § 320 Abs 1, BVergG 2006 § 325 Abs 1

Der Ausschlussgrund des § 20 Abs 5 BVergG setzt eine Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen voraus. Dies ist bei der konkreten Erbringung „bloßer“ Projektsteuerungsleistungen in der Planungsphase nicht der Fall.

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